Achtung Gabelstaplereinsatz!

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 Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer 

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Wir informieren Sie über unsere Firma und alle wichtigen Details im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer. 


Zwei grundlegende Dokumente spielen für die Ausbildung eine entscheidende Rolle:


1. "Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge " DGUV Vorschrift 68, §7 Abs. 1 :   

"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit   Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben"


2. Grundsätze für die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen          mit Fahrersitz und Fahrerstand" DGUV Grundsatz 308-001 (Einleitung):   

 "Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen       Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. 

   --> Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu."


Also, weiterlesen bei "Wir über uns" lohnt sich. Wir freuen uns auf Sie!

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.


Da die Ausbildungsinformationen in erster Linie für privat interessierte Personen ausgearbeitet sind, bitten wir alle anderen Interessenten (Betriebe, Institutionen) eine Anfrage an uns zu richten über Telefon, Fax oder E-Mail. Wir sind gern bereit weitere Informationen zu geben, ein schriftliches Angebot zu unterbreiten oder über eine Schulung bei Ihnen vor Ort zu sprechen.

------->  Die für eine Kontaktaufnahme notwendigen Informationen finden alle 

           Interessenten unter dem Punkt "Kontakt"   

 

Wir über uns

 

Firma: 

  •  HWH Handelsvertretung Werner Härting
  • Ausbildungsunternehmen seit 1997
  • Inhaber:  Ing. Werner Härting

Durchführender der Ausbildung: Ing. Werner Härting


Wichtiger Hinweis:

Seit 01.01.2025 sind wir beim Finanzamt als Kleinunternehmen geführt und

nehmen deshalb auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs.1 UStG in

Anspruch. 

     Das heißt:  

  • Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen (Netto-Betrag ist gleich Brutto-Betrag)
  • Die Rechnungen werden weiterhin in Papierform bzw. als pdf-Datei per E-Mail übergeben


Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf:

Gegenstand der Ausbildung: 

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001 Punkt 3.1

"Stufe I - Allgemeine Ausbildung" in Theorie und Praxis und auf der Grundlage der EU-Vorgaben. 


Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung:  

Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge", DGUV Vorschrift 68        und

"Grundsätze für die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", DGUV Grundsatz 308-001


Dauer der Ausbildung:

3 Tage mit max. 3 Teilnehmern an einem Wochenende


Wer ist für die Ausbildung geeignet:    

Alle Personen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • in Wort und Schrift die deutsche Sprache beherrschen
  • über eine ausreichende Allgemeinbildung verfügen
  • gesundheitlich geeignet sind (keinerlei körperlichen Behinderungen haben)

(Grundlage für die abschließende "Gesundheitliche Eignung" ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25  gemäß DGUV 350-001 für "Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten", die durch einen Arbeitsmediziner schriftlich zu bestätigen ist.)

 

    Ausbildungstage und Zeiten:

    • Freitag 07.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr (nur Theorie-Seminar)
    • Samstag 07.30 Uhr bis ca. 14.30 Uhr (nur Praxis-Training)
    • Sonntag 07.30 Uhr bis ca. 14.30 Uhr (weiters Praxis-Training und  Prüfungen in Theorie und Praxis)

    Hinweis:  Die angegebenen Zeiten und Anzahl der Tage sind auf die Ausbildung von 3                       Teilnehmern bezogen. Bei weniger Teilnehmern fällt die Praxis-Ausbildung  

                     kürzer aus. 

                     2 Tage sind bei 1-2 Teilenehmern auf jeden Fall notwendig, wobei sich auch      

                     die Endzeiten am Samstag und Sonntag etwas verlängern werden.

     

    Wenn der jeweilige Teilnehmer beide Prüfungen (Theorie und Praxis) bestanden hat, erhält er/sie am Ende der Ausbildung ein "Zertifikat" und einen "Fahrer-Ausweis für Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werkverkehr".


    Teilnahmegebühr pro Teilnehmer:  230,00 € Netto = 230,00 € Brutto

    Die Gebühr für die Teilnahme ist zu Beginn des 1. Schulungstages in bar zu entrichten. oder bis zum 1. Schulungstag per Überweisung zu bezahlen. Der Teilnehmer bekommt als Beleg eine ordentliche Rechnung.


    Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der reinen theoretischen und praktischen Ausbildung auch:

    • die Prüfungsgebühren
    • die Kosten für die Ausstellung der Dokumente
    • die Kosten für die erforderlichen Unterlagen zur theoretischen und praktischen Ausbildung
    • kostenfrei Ausgabe von Kaffee und alkoholfreien Getränken


    Welche Unterlagen bekommt der Teilnehmer:

    • Arbeitsunterlagen für das Seminar zur "Stufe I - Allgemeine Ausbildung"
    • Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge", DGUV Vorschrift 68 mit Durchführungsanweisungen
    • Auszüge aus den Grundsätzen für die "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", DGUV Grundsatz 308-001
    • Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen (ehemals BGG 918), auf der Grundlage der  DGUV  Vorschrift 68, § 37 in  Verbindung  mit  der europäischen  Richtlinie   FEM 4.004, 2. Ausgabe von 05-2009
    • Übersicht über Anbaugeräte für Gabelstapler (Hersteller: STABAU / Schulte Henke)
    • Material über den Einsatz von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr
    • Bild- und Textmaterial über: "Welche Flurförderzeuge darf man nach erfolgreichem Abschluss in den Ausbildungsstufen 1, 2 oder 3 führen"
    • Hinweis-Material zur Realisierung der praktischen Prüfung
    • Hinweis-Material zu Eintragungen im  Fahrer-Ausweis


    Nicht im Schulungspreis enthalten sind:

    • eventuell notwendige Nachprüfungen in Theorie und Praxis,
    • notwendig werdende zusätzliche praktische Fahrstunden.

      

    Anmeldung:

    Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch. Möglich sind aber auch Anmeldungen per Fax und per E-Mail, wobei dann vom Teilnehmer die nachfolgenden Daten übergeben werden sollten, wie:

     

    •  Name
    •  Vorname
    •  Geb.-Datum
    •  komplette Wohnanschrift
    •  Tel.-Nummer (Handy oder Festnetz) 
    •  die eigene E-Mail-Adresse (falls vorhanden)

    Der Ausbildungstermin ist mit HWH telefonisch abzustimmen.

     

    Hinweis: Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung und Auftragsbestätigung ist    

                      nicht  möglich!


    Auftragsbestätigung:  

    Der Teilnehmer erhält nach seiner Anmeldung eine verbindliche schriftliche Auftragsbestätigung für den abgestimmten Termin auf dem Postweg bzw. per E-Mail.

    Mit der Auftragsbestätigung erhält der Teilnehmer weiterhin ein Ausbildungsprogramm (Zeit- und Themenplan) für die Ausbildung und eine Wegebeschreibung zum Schulungsort.

    Gleichzeitig werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)" der Fa. HWH wirksam, die mitgeliefert werden.    

    Kontakt  

     

     Postanschrift (Büro):

    HWH Handelsvertretung Werner Härting

    Neue Straße 31, 03044 Cottbus  

    Telefon:  0355 - 8627146

    Handy:    0172 - 9017835

    Fax:         0355 - 821290

    E-Mail:     hwh.wernerhaerting@t-online.de

    Webadresse:   http://www.hwh-staplerausbildung.de


    Anschrift des Ausbildungsortes:

    SEAT/CITROËN Autohaus Koitz & Wassersport-Centrum Cottbus,

    Am Seegraben 5, 03051 Cottbus / Groß Gaglow

     

    Unser Ausbildungsobjekt (von der Straße gesehen)

     

     

     


     

     

     

     


     

     

     

     

     

     

     

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